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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Musikstudio Ziegler
1. Nachstehende Allgemeine
Geschäftsbedingungen und Belehrungspflichten
gelten für alle Verträge, und Leistungen.
Abweichenden Vorschriften des
Vertragspartners widersprechen wir hiermit
ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der
schriftlichen Bestätigung unsererseits.
"Musikstudio Ziegler" ist jederzeit
berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einschließlich aller
eventuellen Anlagen mit einer angemessenen
Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
2. Das Musikstudio Ziegler erteilt
Instrumental- u. Vokalunterricht, in Form
von Einzel- oder Gruppenunterrichte. Unsere
Angebote sind unverbindlich. Kleine
Abweichungen und technische Änderungen
gegenüber unseren Abbildungen oder
Beschreibungen sind möglich. Die jeweiligen
Angebote verlieren mit Erscheinen einer
Neuausgabe seine Gültigkeit. Das
Ausbildungsangebot, Dauer und Form des
Unterrichts sind dem jeweiligen
Unterrichtsprogramm und den aktuellen
Preisen zu entnehmen. Der Unterricht findet
ausschließlich in den Räumen des
Musikstudios
Ziegler in München-Neuaubing statt.
3. Die Schüler/innen sind nicht durch das
Musikstudio Ziegler gegen Unfallschäden in
den Unterrichtsräumen und auf dem Schulweg
versichert.
4. Für die Erteilung des Unterrichts und die
Vermietung von Instrumenten werden
privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe der
folgenden Bestimmungen erhoben. Die
Entgeltpflicht entsteht mit Abschluss des
Unterrichts- bzw. Mietvertrags; für die
Musikalische Früherziehung und die
Musikalische Grundausbildung nach Ablauf
einer vierwöchigen Probezeit rückwirkend zum
Schuljahrsbeginn - wird der Unterricht
innerhalb dieser Probezeit beendet, entsteht
keine Entgeltpflicht.
5. Der/die Schülerin muss das für
seinen/ihren Unterricht erforderliche
Instrument besitzen. Im Rahmen der
vorhandenen Möglichkeiten des Musikstudios
Ziegler können dem/der Schüler/in
schuleigene Musikinstrumente nebst Zubehör mietweise zur Verfügung gestellt werden.
Der/die Mieter/in ist verpflichtet, für eine
pflegliche Behandlung des gemieteten
Instruments einschließlich des Zubehörs zu
sorgen. Bei Beschädigung oder Verlust ist
der/die Mieter/in zum Ersatz verpflichtet.
6. Das Musikschtudio Ziegler kann den
Mietvertrag jederzeit unter Angabe der
Gründe fristlos kündigen, wenn der/die
Mieter/in das gemietete schuleigene
Musikinstrument nebst Zubehör unsachgemäß
behandelt oder gegen die sich aus den
vorstehenden Absätzen ergebenden Pflichten
wiederholt verstößt. Bei Neuverträgen
besteht für den Schüler, innerhalb von 14
Tagen ein Widerspruchsrecht oder ein
vertragliches Rücktrittsrecht.
7. Anmeldungen sind schriftlich bei dem
Musikstudio Ziegler einzureichen.
Anmeldungen werden nur rechtswirksam, wenn
die entsprechenden Unterrichtsverträge
unterzeichnet beim Musikstudio Ziegler
vorliegen.
8. Die Kündigung des Vertrages ist nur zum
28.2.und 31.8. möglich, wobei eine
Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten
ist. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Wird der Unterrichtsvertrag nicht gekündigt,
so verlängert er sich automatisch um jeweils
ein halbes Jahr. Während der Probezeit von
vier Wochen ist die Kündigung ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich.
9. Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) machen wir darauf aufmerksam, daß die
im Rahmen der Geschäftsabwicklung
notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage
gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und
gespeichert werden. Persönliche Daten werden
selbstverständlich vertraulich behandelt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
beide Teile ist der Sitz des "Musikstudios Ziegler". Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Musikstudio Ziegler, München-Neuaubing
Stand: 22.04.2005 |